24.06.2019
Weblösungen für die Buchhaltung mit Unterstützung durch den Treuhänder. Gerne helfen wir Ihnen beim einrichten. Bei folgenden Lösungen bieten wir Ihnen Unterstützung an:
07.01.2019
Abgabe für Radio und Fernsehen:
Die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe ersetzt die bis Ende 2018 von der Billag erhobene Empfangsgebühr. Sie beträgt jährlich 365 Franken pro Haushalt statt wie bisher 451 Franken. Die Abgabe ist voll geschuldet: Es wird nicht mehr zwischen Radio- und/oder Fernsehempfangsgebühr unterschieden. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen richtet sich die Abgabe nach dem Umsatz: Liegt dieser unter 500’000 Franken, muss das Unternehmen keine Abgabe entrichten. Ab einer halben Million wird ein progressiver Tarif zwischen 365 Franken und 35’590 Franken pro Jahr angewendet.
Mehr Infos unter: Medienmitteilung Raido und Fernsehen
30.11.2018 (Update 07.01.2019)
Quellensteuertarife 2019:
Die Kantone AG, AI, BL, BS, NE, OW, SO, TG, TI, ZG und ZH verzichten auf eine Neuberechnung der Tarife.
Die Kantone AR, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NW, SG, SH, SZ, UR ,VD und VS haben die Tarifdatei erstellt.
Mehr Infos unter: ESTV Quellensteuertarife 2019
19.11.2018
Anfang 2019 werden die Unterlagen zur Steuererklärung 2018 versendet.
Damit Sie bereits jetzt wissen welche Unterlagen Sie auf die Seite legen müssen, benutzen Sie unsere Checkliste.
Download: Checkliste Steuererklärung
19.10.2018
Ab 2019 gelten höhere Abzüge für die Beiträge an die 3. Säule.
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule Fr. 6 826.–
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule Fr. 34 128.–
Download: Rundschreiben Steuerverwaltung